Rechtliches
Bedingungen Athletenvertrag – KickAss Basic Tri Summer Special
Vertragsbedingungen für KickAss Basic Tri Summer Special – Abonnement
Allgemeines
Die KickAss Sports GmbH, Reichensteinstraße 28, 69151 Neckargemünd (nachfolgend: KickAss Sports) verfolgt das Ziel, die Errungenschaften des Hochleistungssports für Jedermann verfügbar zu machen: Ein optimales Verhältnis zwischen Belastung und Regeneration herzustellen, basierend auf den neuesten trainingswissenschaftlichen Erkenntnissen. Dafür stellt KickAss Sports Vorlagen zur Verfügung, aus denen der Athlet auswählen und sich seine Trainings- und Wettkampfplanung zusammenstellen sowie planen kann. Der Plan soll den Athleten behutsam, gesund und mit Freude zu seinen persönlichen Zielen begleiten und (an)leiten. Dabei spricht KickAss Sports den Athleten auf drei Ebenen an (qualitativ, verbal und visuell). Mit dem Engagement von KickAss Sports sollen die vom Athleten angestrebten sportlichen Ziele optimal erreicht werden.
Mit seiner Zustimmung zu den „Vertragsbedingungen KickAss Basic Tri Summer Special – Abonnement“ akzeptiert der Vertragspartner (nachfolgend: Athlet/in) die nachstehenden Regelungen:
§ 1 Vertragsgegenstand / Pflichten von KickAss Sports
Der/die Athlet/in erhält bei Abschluss des KickAss Basic Tri Summer Special-Abonnements vor Ort ein Raketen-Bundle und einen Gutschein für einen Education-Platz seiner/ihrer Wahl. Die Wahlmöglichkeit besteht Education Run, Swim, Strength oder Bike. Der Gutschein ist gültig bis 18.07.2024.
Während der Vertragslaufzeit unterstützt und berät KickAss Sports den/die Athleten/innen bei seiner/ihrer Trainings- und Wettkampfplanung. Dafür stellt KickAss Sports Vorlagen zur Verfügung, aus denen der/die Athlet/in auswählen und sich seine Trainings- und Wettkampfplanung zusammenstellen sowie planen kann.
Persönliche Treffen finden grundsätzlich nicht statt. Es gibt auch keinen Anspruch auf eine persönliche Betreuung, insbesondere nicht durch bestimmte Personen. Eine Ausnahme bildet die Teilnahme der/des Athleten/in an der gewählten Education.
KickAss Sports gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Trainings- und Wettkampfpläne oder sonstige Fitness-, Evaluierungs- oder Informationsberichte nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu der gewöhnlichen Anwendung aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Athleten ist bekannt, dass es nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Trainings- und Wettkampfsystem zu erstellen.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Athleten
Der/die Athlet/in ist bereit, engagiert die Planungs- und sonstigen Vertragsleistungen von KickAss Sports anzunehmen, umzusetzen und allgemein an der Erreichung seiner Leistungsziele mitwirken.
Der/die Athlet/in wird sich ausnahmslos an die für ihn/sie geltenden sportlichen Regeln halten und nur nach dem geltenden sportlichen Reglement erlaubte Trainingsmethoden bzw. Trainingsmittel anwenden. Der/die Athlet/in erklärt hiermit ausdrücklich, aktiv und persönlich für einen sauberen Sport ohne Doping einzutreten und alle Regeln des sportlichen Fairplay zu beachten.
Die Durchführung des Trainings und die Befolgung der Trainingspläne liegt in der eigenen Verantwortung des/r Athleten/in. Diese/r wird sich gegebenenfalls in eigener Verantwortung gesundheitlich betreuen lassen und bei entsprechenden Anzeichen unverzüglich ärztlichen Rat in Anspruch nehmen.
Bedingung für die Nutzung der Trainingsplanung von KickAss Sports ist die Anmeldung des/r Athleten/in auf einer von KickAss Sports vorgegebenen Trainingsplattform (z.B. AZUM) und die Erstellung eines Athletenprofils, in das die körperlichen und Trainingsdaten des/r Athleten/in eingetragen und fortlaufend aktualisiert werden. Hierfür schließt der/die Athlet/in einen separaten Vertrag mit der Trainingsplattform und akzeptiert die dortigen Nutzungsbedingungen. Ansprüche im Zusammenhang mit den Leistungen der Trainingsplattform (z.B. die technischen Vorgaben und/oder die Kompatibilität mit Devices, die Erreichbarkeit der Plattform etc.) sind ausschließlich im Verhältnis mit dem Betreiber der Plattform zu klären.
KickAss Sports empfiehlt, dass der/die Athlet/in zu Beginn des Trainings und in regelmäßigen Abständen auf eigene Kosten Leistungsdiagnostiken durchführen lässt und diese im Rahmen des Profils auf der Trainingsplattform hinterlegt.
Der/die Athlet/in verpflichtet sich, ihm/ihr zur Verfügung gestellten Trainings- und Wettkampfpläne oder sonstige Fitness-, Evaluierungs- oder Informationsberichte ausschließlich persönlich zu verwenden und insbesondere nicht weiterzugeben.
Mängel im Zusammenhang mit den von KickAss Sports zur Verfügung gestellten Inhalten hat der/die Athlet/in unverzüglich nach Entdeckung zu melden und mit einer konkreten schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden.
§ 3 Vergütung
Der/die Athlet/in verpflichtet sich, für die mit diesem Vertrag unter § 1 erfassten Trainings- und Beratungsleistungen einen monatlichen, vom konkreten Erfolg des/r Athleten/in unabhängigen Pauschalbetrag in Höhe von 75,00 € (in Worten: fünfundsiebzig) zu entrichten. KickAss Sports behält sich Preisanpassungen vor.
Alle genannten Beträge gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
KickAss Sports macht seine Trainings- und Beratungsleistungen sofort nach dem Eingang einer durch den/die Athleten/in autorisierten Zahlung zugänglich.
Alle weiteren im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag bei den/r Athleten/innen anfallenden Kosten (beispielhaft gesundheitliche Betreuung, Wettkampf- und sonstige Reisekosten, IT, Kosten anderer Dienstleister etc.) werden auf Kosten und Rechnung des/r Athleten/in von diesem selbst getragen.
§ 4 Vertragslaufzeit / Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Er kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Wird das Abo durch den/die Athlet/in gekündigt, verfällt gleichzeitig auch der Gutschein über die Education, soweit dieser noch nicht eingelöst wurde.
Der Vertrag kann darüber hinaus jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Partei gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Zahlung der Vergütung mehr als 2 Wochen über den Fälligkeitszeitpunkt nach § 3 (2) verzögert wird oder eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung ist es auch, wenn über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfolgt, die nicht binnen 2 Monaten aufgehoben wird.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief).
Mit dem Ende der Vertragslaufzeit endet auch das Recht des/r Athleten/in zur Nutzung und auf Zugänglichmachung der von KickAss Sports zur Verfügung gestellten Inhalte.
§ 5 Schwerwiegender Vertragsverstoß des Athleten
Verletzt der/die Athlet/in vorsätzlich das für ihn/sie geltende sportliche Reglement, insbesondere wenn ein Dopingverstoß des/r Athleten/in bekannt wird, ist KickAss Sports berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleiches gilt, wenn in der Öffentlichkeit ein nachhaltiger Dopingverdacht gegen den Athleten aufkommt und der/die Athlet/in diesen Verdacht nicht durch geeignete, ggf. auch gerichtliche Eilmaßnahmen unverzüglich beseitigt.
Im Falle eines schwerwiegenden Vertragsverstoßes des/r Athleten/innen, der geeignet ist, den Ruf von KickAss Sports nachhaltig zu beeinträchtigen, schuldet der/die Athlet/in KickAss Sports eine angemessene Vertragsstrafe, die von KickAss Sports nach billigem Ermessen festzusetzen und gegebenenfalls der Höhe nach vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Eine Vertragsstrafe ist insbesondere für den Fall verwirkt, dass dem/r Athleten/in ein Dopingverstoß nachgewiesen und der/die Athlet/in unabhängig der konkreten Dauer rechtskräftig zu einer Wettkampfsperre verurteilt worden ist.
§ 6 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die bestehenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.
Eine Partei wird personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und nutzen, soweit dies zur Abwicklung der Kooperation der Parteien notwendig ist.
§ 7 Haftung / Versicherung
Der/die Athlet/in ist für sämtliche, insbesondere gesundheitlichen Auswirkungen der Ausübung seines/ihres Sportes sowohl im Training als auch in Wettkämpfen ausschließlich alleine verantwortlich.
Kein Inhalt der von KickAss Sports zur Verfügung gestellten Trainings- und Wettkampfpläne oder sonstige Fitness-, Evaluierungs- oder Informationsberichte stellt eine medizinische Beratung oder Diagnose dar oder kann eine ärztliche Beratung, Evaluierung oder Behandlung ersetzen. Besteht der Verdacht, dass die Anwendung der von KickAss Sports zur Verfügung gestellten Inhalte zu gesundheitlichen Schäden führen könnte, ist unbedingt ärztlicher Rat einzuholen. Bei bereits bestehenden Verletzungen oder Vorerkrankungen, Leiden ist vor der Anwendung der von KickAss Sports zur Verfügung gestellten Inhalte der Rat eines Arztes einzuholen.
Der/die Athlet/in wird sich in eigener Entscheidung und auf eigene Kosten ausreichend gegen alle Risiken seiner/ihrer Sportausübung versichern.
Die Haftung der Parteien untereinander beschränkt sich jeweils auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Parteien.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie Ansprüchen aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern eine der Parteien eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen der jeweils anderen Partei schützen, die ihr der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
§ 8 Sonstiges
Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
KickAss Sports behält sich vor, Regelungen dieser Vereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen nicht berührt. Die geänderten Regelungen werden dem/der Athleten/in spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der/die Athlet/in der Geltung der neuen Regelungen nicht innerhalb von vier Wochen (nach Erhalt der oben genannten Mitteilung), gelten die geänderten Regelungen als angenommen. KickAss Sports wird auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
Die Parteien bestätigen, dass zu dieser Vereinbarung keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich aller Änderungen oder Ergänzungen dieser Schriftform-Klausel bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine abweichende Form vorgeschrieben ist.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Wirksamkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – Heidelberg in Deutschland vereinbart.
§ 9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB findet keine Anwendung.
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